FinanzierungderFreienTrägerüberFachförderrichtliniealsBudgetundFestbetrag

10.09.2010
Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt, die Verwaltung zu prüfen:

1.) Wie der Zuschuss an die Freien Träger der Jugendhilfe über die Fachförderrichtlinie in Form eines Budgets ausgereicht werden kann.
2.) Wie der Zuschuss als Festbetragsfinanzierung bewilligt werden kann.

Die Ergebnisse der Prüfung sollen als Entwurf einer neuen Fachförderrichtlinie zeitnah dem Jugendhilfeausschuss vorgelegt werden, damit eine Umsetzung noch im Jahr 2011 möglich gemacht werden kann.

Begründung:

Im Rahmen der Workshopreihe Jugendhilfeplanung des Netzwerks für Kultur- und Jugendarbeit e.V., an der sich die Vertreter der Träger, der Verwaltung und des Stadtrates beteiligt haben, wurde festgehalten:
- dass eine Budgetausreichung den Trägern der einzelnen Projekte in der Jugendhilfe eine größere Flexibilität bei kurzfristigen Änderungen innerhalb des Projektes ermöglicht. Gleichzeitig wird damit die Sonderregelung aus 2009 und 2010 (Absenkung der Landesjugendpauschale und die Freiheit, die Absenkung eigenverantwortlich im Rahmen der Finanzierung zu kompensieren) dauerhaft festgeschrieben.
- dass eine Festbetragsfinanzierung zu keiner Bestrafung beim Einwerben von Drittmitteln, und damit zur Absenken des Zuschusses führt. Gleichzeitig sollte die Anzeige der kommunalen Fördermittel als Eigenanteil gegenüber Drittmittelgebern ermöglicht und erlaubt werden.