Finanzierung der Freien Träger über Fachförderrichtlinie als mehrjährige Leistungsvereinbarung
10.09.2010
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie der Zuschuss an die Freien Träger der Jugendhilfe über die Fachförderrichtlinie in Form einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung ausgereicht werden kann.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Jugendhilfeausschuss spätestens im Dezember 2010 vorzulegen.
Begründung:
Im Rahmen der Workshopreihe Jugendhilfeplanung des Netzwerks für Kultur- und Jugendarbeit e.V., an der sich die Vertreter der Träger, der Verwaltung und des Stadtrates beteiligt haben, wurde festgestellt, dass die Ausnutzung der in der Fachförderrichtlinie unter Punkt 6.1.2 festgehaltenen Möglichkeit, die Ausreichung für mehrere Jahre (maximal 3 Jahre) vorzunehmen, auch offensiv genutzt wird.
Daher wird die Verwaltung beauftragt, eine stärkere Nutzung dieser Möglichkeit zu prüfen. Mehrjahresverträge sind für den Teil der Projekte zu prüfen, die einen jugendhilfeplanerisch langfristigen Bedarf erfüllen und entsprechend abzuschließen. Auch eine generelle mehrjährige Ausreichung soll dabei betrachtet werden. Dabei sollte jedoch einen noch zu bestimmenden Prozentsatz der Mittel kurzfristiger (einjährig) vergeben werden, um auch neue, innovative Projekte zu ermöglichen.
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie der Zuschuss an die Freien Träger der Jugendhilfe über die Fachförderrichtlinie in Form einer mehrjährigen Leistungsvereinbarung ausgereicht werden kann.
Das Ergebnis der Prüfung ist dem Jugendhilfeausschuss spätestens im Dezember 2010 vorzulegen.
Begründung:
Im Rahmen der Workshopreihe Jugendhilfeplanung des Netzwerks für Kultur- und Jugendarbeit e.V., an der sich die Vertreter der Träger, der Verwaltung und des Stadtrates beteiligt haben, wurde festgestellt, dass die Ausnutzung der in der Fachförderrichtlinie unter Punkt 6.1.2 festgehaltenen Möglichkeit, die Ausreichung für mehrere Jahre (maximal 3 Jahre) vorzunehmen, auch offensiv genutzt wird.
Daher wird die Verwaltung beauftragt, eine stärkere Nutzung dieser Möglichkeit zu prüfen. Mehrjahresverträge sind für den Teil der Projekte zu prüfen, die einen jugendhilfeplanerisch langfristigen Bedarf erfüllen und entsprechend abzuschließen. Auch eine generelle mehrjährige Ausreichung soll dabei betrachtet werden. Dabei sollte jedoch einen noch zu bestimmenden Prozentsatz der Mittel kurzfristiger (einjährig) vergeben werden, um auch neue, innovative Projekte zu ermöglichen.
