Gemeindlicher Vollzugsdienst
19.12.2011

Fragesteller: André Horváth
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
zum Gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Chemnitz bitte ich Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
- Wie viele Stellen sind für den Gemeindlichen Vollzugsdienst für die Jahre 2011 und 2012 laut Stellenplan vorgesehen?
- Wie viele dieser Stellen sind in den beiden Jahren tatsächlich besetzt?
- Welche dieser Stellen sind im laufenden Jahr und 2012 dauerhaft besetzt und für welche gilt eine Befristung?
- Wie viele Personen werden im laufenden Jahr im Gemeindlichen Vollzugsdienst eingesetzt und wie viele Beschäftigte sollen planmäßig im nächsten Jahr in diesem Bereich eingesetzt werden?
- Welche Auswirkung hat die personelle Situation auf das „Konzept zur Wahrnehmung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Aufgaben im Stadtgebiet von Chemnitz durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst" und in welchem Umfang werden die darin enthalten Zielvorgaben erreicht?
- Warum ist für das Planjahr 2012 laut Schlüsselprodukt „1221104000 - Gemeindliche Vollzugsaufgaben" lediglich mit einem Verhältniserreichungsgrad von 83,3 % zu rechnen? Ist die ganzjährige Erreichung zumindest dieses Ziels durch die tatsächliche personelle Besetzung abgesichert?
Mit freundlichen Grüßen
André Horváth
Antwort:
Sehr geehrter Herr Horváth,
in Beantwortung Ihrer o. g. Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:
Vorbemerkung:
Die Antworten beziehen sich auf den Gemeindlichen Vollzugsdienst im Sinne des unter Frage 5 benannten Konzeptes, d. h. auf gemeindliche Vollzugsbedienstete zur Wahrnehmung von übertragenen polizeilichen Vollzugsaufgaben gemäß § 80 SächsPolG.
Die Politessen (gemeindliche Vollzugsbedienstete ausschließlich zur Überwachung des ruhenden Verkehrs) sowie die Verkehrsüberwacher des fließenden Verkehrs sind nicht berücksichtigt.
1. Wie viele Stellen sind für den Gemeindlichen Vollzugsdienst für die Jahre 2011 und 2012 laut Stellenplan vorgesehen?
Für den Gemeindlichen Vollzugsdienst der Stadt Chemnitz sind laut Stellenplan 2011 21 Stellen eingerichtet (20 Vollzugsbedienstete und ein Gruppenleiter). Diese beinhalten jedoch noch die Wahrnehmung von sonstigen Aufgaben, z. B. pflichtgemäße Ermittlungsaufgaben, welche nicht Gemeindliche Vollzugsaufgaben sind.
Für 2012 sind 9 Stellen vorgesehen, wobei diese ausschließlich den Gemeindlichen Vollzugsaufgaben vorbehalten sind.
Mit der Ausgliederung der vorgenannten Ermittlungsaufgaben gehen 4 Stellen über zu dem Zentralen Ermittlungsdienst der Stadt. 2 weitere Stellen müssen zur Absicherung von Pflichtaufgaben des Amtes 32 verwendet werden. Dies ist Folge des Stellenabbaus im Rahmen der Haushaltskonsolidierung. Für das Ordnungsamt wurden 5 Stellen gestrichen, deren Aufgaben nur teilweise über Prozessoptimierung umverteilt werden konnten. Als einzige „disponible" Aufgabe fällt der Stellenabbau dem Gemeindlichen Vollzugsdienst und der Verkehrsüberwachung zur Last. Die Verkehrsüberwachung lässt jedoch auf Grund der EKKo-Maßnahmen keinen Spielraum für Stellenstreichung.
Weitere 6 Stellen entfallen auf Grund der Befristung bis zum 31.12.2011.
2. Wie viele dieser Stellen sind in den beiden Jahren tatsächlich besetzt?
Im Jahr 2011 waren im 1. Halbjahr alle 21 Stellen besetzt. Seit Sommer 2011 sind durch Umsetzungen nur noch 16 Stellen besetzt. Alle 5 Umsetzungen betreffen Inhaber von befristeten Stellen.
Die 9 Stellen in 2012 sind (voraussichtlich) weiter besetzt.
3. Welche dieser Stellen sind im laufenden Jahr und 2012 dauerhaft besetzt und für welche gilt eine Befristung?
Von den 21 Stellen in 2011 sind 15 Stellen unbefristet und 6 Stellen befristet bis 31.12.2011. Die Befristung wurde laut Klausurtagung 2009 festgelegt, weil diese Stellen aus zusätzlichen Einnahmen aus der Verkehrsüberwachung finanziert werden sollten. Dies ist mit der stationären Geschwindigkeitsmessanlage am Südring erfolgt. Gemäß der Klausurtagung 2011 sollen diese Einnahmen ab 2012 jedoch zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden.
Die 9 Stellen für 2012 sind unbefristet.
4. Wie viele Personen werden im laufenden Jahr im Gemeindlichen Vollzugsdienst eingesetzt und wie viele Beschäftigte sollen planmäßig im nächsten Jahr in diesem Bereich eingesetzt werden?
Im 1. Halbjahr 2011 waren 11 Beschäftigte im Gemeindlichen Vollzugsdienst eingesetzt. Durch Umsetzung von 2 befristet beschäftigten Vollzugsbediensteten in andere Ämter standen im 2. Halbjahr nur noch 9 Beschäftigte für den Gemeindlichen Vollzugsdienst zur Verfügung.
2012 sollen 9 Beschäftigte für polizeiliche Vollzugsaufgaben eingesetzt werden (8 gemeindliche Vollzugsdienstbedienstete und 1 Sachgebietsleiter).
5. Welche Auswirkung hat die personelle Situation auf das „Konzept zur Wahrnehmung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Aufgaben im Stadtgebiet von Chemnitz durch den Gemeindlichen Vollzugsdienst" und in welchem Umfang werden die darin enthalten Zielvorgaben erreicht?
Zur Realisierung der ordnungsrechtlichen Aufgaben entsprechend dem benannten Konzept von 2006 (entstanden im Ergebnis der Beschlussanträge BA 7/2004 und BA 16/2006) ist ein Stadtordnungsdienst (SOD) von 1:10 000 - Vollzugsbedienstete (VB) pro Einwohner - erforderlich. Dazu sollte der Personalbestand des SOD von 2006 bis 2009 von 10,5 AE auf 25 AE erweitert werden.
Die Zielvorgaben des Konzeptes wurden bis 2009 nicht realisiert:
2007 bis 2009 gab es 14 Vollzugsbedienstete und einen Gruppenleiter. Ab 2010 kamen 6 befristete Stellen hinzu, von denen jedoch 4 Stellen in Vorbereitung (2. Halbjahr 2010) bzw. Umsetzung (1. Halbjahr 2011) der EKKo-Maßnahmen zur Verkehrsüberwachung verwendet wurden.
Damit konnten die anstehenden ordnungsrechtlichen bzw. übertragenen polizeilichen Aufgaben nicht im geplanten Umfang wahrgenommen werden.
Das Ziel des Konzeptes wurde ab 2010 wie folgt weiter betrieben:
- Durch den Bürgermeister D 3 wurde das Projekt „SOD" initiiert, um die Tätigkeit der vorhandenen Vollzugsbediensteten zu optimieren und zu intensivieren.
- Mit dem Schlüsselprodukt des Amtes 32 wurde erneut die Zielvorgabe des Konzeptes (1:10 000) aufgegriffen.
6. Warum ist für das Planjahr 2012 laut Schlüsselprodukt „1221104000 - Gemeindliche Vollzugsaufgaben" lediglich mit einem Verhältniserreichungsgrad von 83,3 % zu rechnen? Ist die ganzjährige Erreichung zumindest dieses Ziels durch die tatsächliche personelle Besetzung abgesichert?
Mit dem Schüsselprodukt des Amtes 32 wurde die Bedeutung der Wahrnehmung von ordnungsrechtlichen Aufgaben erneut unterstrichen. Als Ziel des Schlüsselproduktes steht die Präsenz des SOD in der Öffentlichkeit. Als messbare Kennzahl wurde auf Grund der angespannten Finanzsituation eine stufenweise Erreichung von 1: 10 000 (VB pro Einwohner) bis 2014 eingesetzt (Die Angaben beziehen sich hier zzgl. einer Leiterstelle).
Die angefragten „83,3 %" ergeben sich dabei wie folgt:
| Jahr | 2010 | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 |
| Ziel in AE | 16 | 16 | 20 | 20 | 24 |
| Ziel in % | 66,6 | 66,6 | 83,3 | 83,3 | 100 |
Für die Haushaltplanung 2012 wurden die Kennzahlen fortgeschrieben und an die aktuellen Einwohnerzahlen wie folgt angepasst:
| Jahr | 2011 | 2012 | 2013 | 2014 | 2015 |
| Ziel in AE | 16 | 20 | 20 | 23,5 | 23,5 |
| Ziel in % | 68,6 | 85,1 | 85,1 | 100 | 100 |
Mit dem zur Haushaltplanung 2012 eingebrachten Stellenplan werden diese Kennzahlen nicht erreicht. Mit 9 geplanten Stellen für den SOD sinkt die Personalbemessung unter den Stand von 2006.
Mit freundlichen Grüßen
Miko Runkel
Bürgermeister
