Hinweisschilder „Konjunkturprogramm II“
13.01.2012

Fragesteller: André Horváth
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
mit der Durchführung von K-II-Maßnahmen war die Auflage verbunden, in Form einer Hinweistafel auf die Förderung durch den Bund/den Freistaat Sachsen hinzuweisen. Die entsprechende Hinweistafel an der Rückseite des Rathauses (siehe Anlage) enthält offensichtliche Fehler, welche den Sinn des Textes vollkommen entstellen.
Dazu bitte ich Sie um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurde der Text der Hinweistafeln durch den Fördermittelgeber in diesem Wortlaut vorgegeben?
- Welches Amt war für die Erstellung der Hinweistafeln verantwortlich?
- Durch wen wurde der Text erstellt, sofern er nicht zentral vorgegeben ist?
- Erfolgte eine Prüfung des Textes vor der Erteilung des Auftrages?
- Wie viele fehlerhafte Hinweistafeln wurden insgesamt angebracht und wie hoch waren jeweils die Kosten für Herstellung und Anbringung je Tafel und insgesamt?
- Wie hoch sind die Kosten für die Korrektur der Hinweistafeln und durch welches Amt werden diese getragen?
- Sofern es sich um ein Verschulden städtischer Bediensteter handelt, werden diesen die Kosten für die Korrektur der Hinweistafel in Rechnung gestellt?
Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
André Horváth

Antwort:
Sehr geehrter Herr Horváth,
lhre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wurde der Text der Hinweistafeln durch den Fördermittelgeber in diesem Wortlaut vorgegeben?
Der verwendete Text der Hinweisschilder wurde im Wortlaut vom Fördermittelgeber nicht vorgegeben.
2. Welches Amt war für die Erstellung der Hinweistafeln verantwortlich?
Die Erstellung der Hinweisschilder wurde von der Abteilung Koordination Fördermittel, Stadterneuerung, Stadtumbau im Amt 60 beauftragt. Die Beschaffung erfolgte über einen Rahmenvertrag mit Unterstützung des Amtes 31.
3. Durch wen wurde der Text erstellt, sofern er nicht zentral vorgegeben ist?
Der Inhalt und die Gestaltung der Hinweisschilder wurden in wesentlichen Punkten vom Fördermittelgeber vorgegeben. Inhaltliche Angaben finden sich im Styleguide der Bundesregierung und in den Zuwendungsbescheiden der Sächsischen Aufbaubank (SAB). Demnach müssen Hinweise auf die Bundesregierung, den Beschluss des Deutschen Bundestages, das Zukunftsinvestitionsgesetz (ZulnvG) und die Kofinanzierung durch den Freistaat Sachsen enthalten sein. Ein Formulierungsvorschlag wurde, wie üblich, vom für die Herstellung der Schilder beauftragten Unternehmen vorgelegt. Von der Verwaltung wurde noch ein Hinweis auf das Konjunkturpaket ll ergänzt.
4. Erfolgte eine Prüfung des Textes vor der Erteilung des Auftrages?
Der vorliegende Text wurde vom Amt 60 geprüft und freigegeben.
5. Wie viele fehlerhafte Hinweistafeln wurden insgesamt angebracht und wie hoch waren jeweils die Kosten für Herstellung und Anbringung je Tafel und insgesamt?
Es wurden insgesamt 56 Hinweistafeln angebracht. Die Kosten für die Herstellung belaufen sich auf 3.345 Euro. Die Montage der Tafeln erfolgte durch die städtischen Hausmeister beziehungsweise den Handwerkerhof.
6. Wie hoch sind die Kosten für die Korrektur der Hinweistafeln und durch welches Amt werden diese getragen?
Derzeit wird mit dem Hersteller der Schilder bezüglich einer Kostenbeteiligung für die Neuanfertigung verhandelt. Diese Verhandlungen sind schwierig und es können derzeit keine Aussagen zum Ergebnis getroffen werden. Sollten die Verhandlungen scheitern, müsste nochmals der bei Nr. 5 angegebene Betrag aufgewendet werden.
7. Sofern es sich um ein Verschulden städtischer Bediensteter handelt, werden diesen die Kosten für die Korrektur der Hinweistafel in Rechnung gestellt?
Schadenersatzforderungen gegenüber städtischen Beschäftigten sind nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Berthold Brehm
Bürgermeister
