Sparen auf Kosten Bedürftiger
22.02.2011
Kommentar zur neuen Hundesteuersatzung der Stadt Chemnitz:
Die Finanzlage in den Städten und Gemeinden ist desaströs, seit Landes- und Bundesmittel gekürzt werden. Landauf, landab überlegen Angestellte und Beamte, Stadt- und Gemeinderäte der Kommunen in Deutschland, an welchen Stellen in den städtischen Etats möglichst viel einzusparen ist.
Die Stadt Chemnitz bildet dabei keine Ausnahme.
Nach langen Diskussionen, auch unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, steht der Sparplan weitestgehend fest. Kürzungen bei der Kinder- und Jugendarbeit, in der Wohlfahrtspflege, bei Kultur und Sport in den nächsten fünf Jahren, stehen zur Debatte. Die Stadt versucht nun mit höheren Einnahmen durch Gebührenerhöhungen einen geringen Ausgleich zu finden.
Das passiert teilweise recht bedenkenlos auf Kosten von Bedürftigen.
Die Hundesteuer um dreizehn Prozent zu erhöhen, ist sicher eine umstrittene Maßnahme und stellt für manch passionierten Hundehalter einen ziemlichen Eingriff in seinen Geldbeutel dar. Allerdings werden hier keinerlei Unterschiede gemacht, denn für die Bezieher von ALG II erhöht sich die Hundesteuer um satte 127 Prozent.
Das ist ungerecht und nicht im Sinne der Gleichbehandlung!
Würde man diesen Menschen, die ohnehin schon benachteiligt sind nur dreizehn Prozent abverlangen (beispielsweise von 44,00 € auf 50,00 €) wäre das ein Kompromiss mit dem die Betroffenen sicherlich leben könnten. Die bisherige Regelung belief sich auf 88,00€ und 44,00€ als ermäßigten Beitrag, dieser entfällt. Nun zahlen alle Hundehalter 100,00€.
Der Beschluss der Verwaltung und die Zustimmung einer Mehrheit der Stadträte bedeuten für diese Bürgerinnen und Bürger, die auf Transferleistungen angewiesen sind, eine ungerechtfertigte soziale Härte.
Viele Menschen sehen im Besitz eines Hundes eine sinnvolle Aufgabe und Erfüllung.
Im Rahmen der Initiative "Tierbesuch Chemnitz" in Alten- und Pflegeheimen der Stadt, übernimmt eine steigende Zahl von Hundebesitzern unter denen viele Empfänger von ALG II zu finden sind, eine ehrenamtliche und soziale Aufgabe im Sinne von alten und behinderten Menschen, die durch Kontakte mit einem Tier, Freude und Lebenswillen zurück gewinnen.
In diesem Sinne wäre es nur recht und billig, die Betroffenen nicht in dieser Härte zu bestrafen, sondern gleichberechtigt zu behandeln.
Sollte irgend jemand der Meinung sein, dass die betroffenen Hundebesitzer doch ihr Tier einfach abgeben oder es womöglich aussetzen sollten, so ist das nicht nur unmenschlich und tierfeindlich, sondern auch sehr kurz gedacht. Diese Tiere landen in den städtischen Tierheimen und liegen damit der Stadtkasse vollständig auf der Tasche.

Viola Hennig - Ortsverein Helbersdorf - im Namen der Betroffenen
Die Stadt Chemnitz bildet dabei keine Ausnahme.
Nach langen Diskussionen, auch unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger, steht der Sparplan weitestgehend fest. Kürzungen bei der Kinder- und Jugendarbeit, in der Wohlfahrtspflege, bei Kultur und Sport in den nächsten fünf Jahren, stehen zur Debatte. Die Stadt versucht nun mit höheren Einnahmen durch Gebührenerhöhungen einen geringen Ausgleich zu finden.
Das passiert teilweise recht bedenkenlos auf Kosten von Bedürftigen.
Die Hundesteuer um dreizehn Prozent zu erhöhen, ist sicher eine umstrittene Maßnahme und stellt für manch passionierten Hundehalter einen ziemlichen Eingriff in seinen Geldbeutel dar. Allerdings werden hier keinerlei Unterschiede gemacht, denn für die Bezieher von ALG II erhöht sich die Hundesteuer um satte 127 Prozent.
Das ist ungerecht und nicht im Sinne der Gleichbehandlung!
Würde man diesen Menschen, die ohnehin schon benachteiligt sind nur dreizehn Prozent abverlangen (beispielsweise von 44,00 € auf 50,00 €) wäre das ein Kompromiss mit dem die Betroffenen sicherlich leben könnten. Die bisherige Regelung belief sich auf 88,00€ und 44,00€ als ermäßigten Beitrag, dieser entfällt. Nun zahlen alle Hundehalter 100,00€.
Der Beschluss der Verwaltung und die Zustimmung einer Mehrheit der Stadträte bedeuten für diese Bürgerinnen und Bürger, die auf Transferleistungen angewiesen sind, eine ungerechtfertigte soziale Härte.
Viele Menschen sehen im Besitz eines Hundes eine sinnvolle Aufgabe und Erfüllung.
Im Rahmen der Initiative "Tierbesuch Chemnitz" in Alten- und Pflegeheimen der Stadt, übernimmt eine steigende Zahl von Hundebesitzern unter denen viele Empfänger von ALG II zu finden sind, eine ehrenamtliche und soziale Aufgabe im Sinne von alten und behinderten Menschen, die durch Kontakte mit einem Tier, Freude und Lebenswillen zurück gewinnen.
In diesem Sinne wäre es nur recht und billig, die Betroffenen nicht in dieser Härte zu bestrafen, sondern gleichberechtigt zu behandeln.
Sollte irgend jemand der Meinung sein, dass die betroffenen Hundebesitzer doch ihr Tier einfach abgeben oder es womöglich aussetzen sollten, so ist das nicht nur unmenschlich und tierfeindlich, sondern auch sehr kurz gedacht. Diese Tiere landen in den städtischen Tierheimen und liegen damit der Stadtkasse vollständig auf der Tasche.

Viola Hennig - Ortsverein Helbersdorf - im Namen der Betroffenen

