SPD - Unternehmer in Sachsen fordern Abschaffung der ELENA - Gesetzgebung
Seit Anfang 2010 ist der elektronische Entgeltnachweis in Kraft. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finden seitdem auf Ihrer Lohnabrechnung den Hinweis „DÜ ELENA“. Mit diesem Hinweis wird auf eine erfolgte Datenübertragung hingewiesen.
Mit der Lohn - und Gehaltsrechnung werden jeden Monat millionenfach persönliche Daten an eine zentrale Speicherstelle übertragen.
Mit diesem Datenpaket kennt die Speicherstelle nicht nur den Namen und das Geburtsdatum, sie kennt jetzt auch jede Einzelheit des Familienstandes und jedes Detail des Arbeitsverhältnisses. Sie kennt Urlaubstage, Fehl- und Krankheitszeiten. Wann Lohn gezahlt wurde und wann nicht. Oder ob Ansprüche beim Sozialgericht geltend gemacht werden.
Im Datenpaket können sogar Fragen wie:
- wurde eine Abmahnung erteilt?
- ist der Arbeitnehmer Mitglied in einem Betriebsrat?
- bestehen Spannungen mit dem Chef oder der Chefin?
beantwortet werden.
Eine weitere Besonderheit beim Umgang mit diesem neuen Gesetz ist die Tatsache, dass die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer diese Daten nicht freigeben muss, damit also kein Einverständnis der jeweiligen Person einzuholen ist. Darüber hinaus werden die Daten bis 2012 auf Vorrat gesammelt. „Die Übertragung geschieht somit im Geheimen und verstößt gegen europäische Gesetzgebung.“, rügt Vieweg ganz besonders.
Nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofes ist die Speicherung von Daten auf Vorrat nur möglich, wenn es um den Schutz wichtiger Rechtsgüter und um die Verhinderung schwerer Straftaten geht. 40 Mio Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit dieser Regelung zu kriminalisieren widerspricht jedem gesunden Menschenverstand.
Der im ELENA - Gesetz besonders betonte Bürokratieabbau und die damit angestrebte Vereinfachung der Lohnrechnung, gerade für kleine -und mittelständische Unternehmen, ist eine Riesen-Ente. Prognostiziert wurde ein Einsparpotential von 700 Mio €.
Das Gegenteil ist der Fall.
Höherer Aufwand in der Lohnrechnung bedingt auch höhere Kosten für die Unternehmen. „Diese einfache Formel bringen die Finanzbürokraten aber nicht auf´s Papier.“, empört sich der SPD Mann weiter.
Die Arbeitsgemeinschaft der Selbstständigen ist sich in dieser Sache auch mit der Dienstleistungsgewerkschaft VER.DI einig und will darum diesen Leuten die Suppe gehörig versalzen.
Die Grenze des Zulässigen ist überschritten!
Auf dem in Chemnitz stattgefundenen Landesparteitag der SPD wurde ein entsprechender Antrag eingebracht. Darin heißt es unter anderem:
“Wir sind der Auffassung, dass vom Schutz „überragend wichtiger Rechtsgüter“ bei ELENA nicht die Rede sein kann. Für die Unternehmen fehlt es an der behaupteten Erleichterung. Vielmehr handelt es sich um ein kosten- und zeitaufwendiges bürokratisches Monstrum. Zudem lehrt die Erfahrung, dass große Datenspeicher weitere Begehrlichkeiten „anderer Institutionen“ wecken und darüber hinaus keineswegs sicher gegen Missbrauch sind.“
Abschließend erklärt Vieweg: "Datenschutz und die Rechte von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gehen vor Sammelwut der Behörden. ELENA muss gestoppt werden!“
