Kindertagespflege
19.01.2012

Fragesteller: Maik Otto
Frage:
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
zur Vereinbarung zwischen der Stadt Chemnitz und den Tagespflegepersonen zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege bitte ich Sie um die Beantwortung der nachfolgenden Fragen:
1. Haben die Tagespflegepersonen mit Stand Dezember 2011 schon die neuen Vereinbarungen unterzeichnet?
2. Wann wurde das Geld für die Tagespflegepersonen im Dezember überwiesen?
3. Gab es Unregelmäßigkeiten?
3a) Wenn ja, warum und wie wurden diese behoben?
3b) Wenn es Unregelmäßigkeiten gab, die nicht durch das Verschulden der Tagespflegepersonen hervorgerufen wurden, wie wird seitens des Jugendamtes mit Kosten umgegangen, welche den Tagespflegepersonen aufgrund der Unregelmäßigkeiten entstanden sind - insbesondere wenn bei den Unregelmäßigkeiten die gültige oder noch gültige Vereinbarung verletzt wurde, indem vereinbarte Zahlungsziele nicht eingehalten werden konnten?
Mit freundlichen Grüßen
Maik Otto
Antwort:
Sehr geehrter Herr Otto,
in Beantwortung Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit.
Da Sie gemeinsam mit Herrn Schreinert und Frau Forberg die benannte Problematik am 22.12.2011 bereits erörtert haben, gestatten Sie mir die Kürze der Beantwortung Ihrer Anfrage.
1. Haben die Tagespflegepersonen mit Stand Dezember 2011 schon die neuen Vereinbarungen unterzeichnet?
Die neuen Vereinbarungen entsprechend dem Stadtratsbeschluss vom November 2011 sind durch die Verwaltung unterzeichnet und wurden den Tagespflegepersonen ab 22.12.2011 auf dem Postweg zugesandt. Die Tagespflegepersonen haben jetzt die Möglichkeit, diese zu prüfen. Eine Rückgabe ist bis spätestens 20.01.2012 vorgesehen.
2. Wann wurde das Geld für die Tagespflegepersonen im Dezember überwiesen?
Die laufenden Geldleistungen für den Monat Dezember werden erst nach Vorliegen der Rechnungen im Folgemonat überwiesen.
Für den Monat November 2011 wurden die laufenden Geldleistungen bis 15.12.2011 an die Tagespflegepersonen (bis auf eine) überwiesen.
3. Gab es Unregelmäßigkeiten?
Unregelmäßigkeiten konnten nicht festgestellt werden.
Allerdings kam es bei einer Tagespflegeperson zur Verzögerung bei der Überweisung der laufenden Geldleistung für den Monat November 2011.
Diese Verzögerung ist der absolute Einzelfall. Von einer schlechten Zahlungsmoral der Stadtverwaltung ist damit keinesfalls zu sprechen.
Der Grund dafür lag darin, dass die Rechnung durch die Tagespflegeperson nicht schriftlich zur Zahlung eingereicht wurde, sondern als Anhang einer Mail beigefügt war. Die Anlage wurde von der bearbeitenden Mitarbeiterin übersehen, so dass es erst nach Hinweis der Tagespflegeperson zur Überweisung der laufenden Geldleistung kam.
3a) Wenn ja, warum und wie wurden diese behoben?
Die Geldleistung wurde am 20.12.2011 zur Zahlung angewiesen.
3b) Wenn es Unregelmäßigkeiten gab, die nicht durch das Verschulden der Tagespflegepersonen hervorgerufen wurden, wie wird seitens des Jugendamtes mit Kosten umgegangen, welche den Tagespflegepersonen aufgrund der Unregelmäßigkeiten entstanden sind - insbesondere wenn bei den Unregelmäßigkeiten die gültige oder noch gültige Vereinbarung verletzt wurde, in dem vereinbarte Zahlungsziele nicht eingehalten werden.
In der bis Dezember 2011 gültigen Vereinbarung ist für die Überweisung der laufenden Geldleistung kein Zahlungsziel vereinbart. Daraus resultierend wurde auch die Vereinbarung nicht verletzt.
Bisher war es gängige Praxis der Verwaltung, die laufenden Geldleistungen nach Eingang der Rechnung der Tagespflegeperson im Folgemonat bis spätestens 15. zur Zahlung anzuweisen.
Kosten, die nachweisbar durch die Annahme der Zahlungsanweisung auf der Grundlage der bisher gängigen Praxis der Tagespflegeperson entstanden sind, werden durch die Verwaltung geprüft und ggf. wird eine Kulanzregelung gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Philipp Rochold
Bürgermeister
