UmsetzungderEKKo-Maßnahmen61/01und67/08-ZukunftdesstädtischenUmweltzentrums

10.01.2012
Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat bis März 2012 eine Konzeption zur Zukunft des städtischen Umweltzentrums vorzulegen. In dieser Konzeption ist darzulegen

  • welche Aufgaben bisher durch den Leiter des Botanischen Gartens wahrgenommen werden,

  • welche Aufgaben aktuell die beiden Beschäftigten des städtischen Umweltzentrums wahrnehmen,

  • welche Angebote des städtischen Umweltzentrums und des Botanischen Garten bei einer Zusammenlegung der beiden Einrichtungen erhalten werden, neu hinzukommen, durch Dritte - wie den Naturschutzbund oder den Trägerverein Umweltzentrum - übernommen werden können oder ggf. im Zuge der Zusammenlegung entfallen müssten,

  • welche Auswirkungen eine gemeinsame Unterbringung der Mitarbeiter des städtischen Umweltzentrums in dem durch Vereine betriebenen Umweltzentrum auf der Henriettenstraße (künftig Weststraße) auf die Arbeitsinhalte beider Einrichtungen hätte und welche Einsparungen sich daraus für den städtischen Haushalt ergeben würden.
 
Ergänzend zur Konzeption ist dem Stadtrat der Inhalt der Vereinbarung zwischen dem Trägerverein des UWZ und der Stadt Chemnitz zur Nutzung des Objektes Weststraße zur Kenntnis zu geben.

Begründung:

Die EKKo-Maßnahme 61/01 beinhaltet die Zusammenführung des städtischen Umweltzentrums mit dem Botanischen Garten und die Weiterentwicklung der gemeinsamen Einrichtung zu einem „Schulbiologie- und Umweltzentrum".

Aus der Beantwortung der Ratsanfrage RA-104/2011 geht hervor, dass „die Aufgaben des kommunalen Umweltzentrums ... unverändert" bleiben und „mit den Beschäftigten vom Stadtplanungsamt in den Botanischen Garten übergehen" sollen, um „dort ein Naturschutz und Umweltzentrum zu etablieren".

In einer Beratung bei D6 am 12.07.2011 wurde durch Frau Wesseler zugesichert, dass bezüglich der Problematik „Übergang von zwei AE des UWZ in den Botanischen Garten (Überschneidung der zwei EKKo-Maßnahmen 61/01 und 67/08) nach „einer praktikablen Lösung gesucht werden wird".

Mit der Konzeption sollen die in der Beantwortung der Ratsanfrage genannten Zielvorgaben detailliert untersetzt und die Auswirkungen einer möglichen Zusammenlegung auf die inhaltliche Arbeit der bisher getrennt agierenden Einrichtungen „städtisches Umweltzentrum" und „Botanischer Garten" umfassend dargestellt werden. Ergänzend dazu sind die Effekte aus einer gemeinsamen Unterbringung der Mitarbeiter des städtischen Umweltzentrums in dem durch Vereine betriebenen Umweltzentrum zu prüfen und darzustellen.