VeränderungvonMietverhältnissenund–formen

10.09.2010
Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, wie die Einmietung freier Träger in städtischen und privaten Immobilien neu geordnet werden kann.

Bei der Einmietung in städtische Immobilien sollen folgende Prämissen Berücksichtigung finden:
· deutliches Absenken der Miete - im Gegenzug Übernahme von Vermieterpflichten an Dach und Fach durch den Träger
· prüfen der Möglichkeit, ob bei notwendigen Baumaßnahmen, der freie Träger als Mieter der Immobilie, die Bauherrenfunktion übernehmen kann.

Bei der Einmietung in private Immobilien sollen unter der Prämisse der Kostengünstigkeit insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
· die mittelfristige Limitierung von Mietzuschüssen pro Quadratmeter
· die mittelfristige Limitierung von Mietflächen pro Angebot / Projekt
· die aktive Suche nach Alternativen bei besonders kostenintensiven Einrichtungen / Angeboten
· die Prüfung sinnvoller Überführungen von Immobilien in Erbbaupacht.

Die Ergebnisse sind dem Jugendhilfeausschuss zeitnah vorzulegen, so dass eine Umsetzung spätestens im Jahr 2012 möglich wird.

Begründung:

Im Rahmen der Workshopreihe Jugendhilfeplanung des Netzwerks für Kultur- und Jugendarbeit e.V., an der sich die Vertreter der Träger, der Verwaltung und des Stadtrates beteiligt haben, wurde festgestellt, dass im Bereich der Vermietung durchaus ein gewisses, wenn auch nicht kurzfristig freisetzbares, Einsparpotenzial liegt. Dieses sollte insbesondere aufgrund der aktuellen Haushaltssituation genau geprüft werden. Eventuelle Veränderungen beim Gebäudemanagement sollen dabei ebenfalls mit Berücksichtigung finden.

Auf Erfahrungen anderer Ämter sollte zugegriffen werden um eine Gleichbehandlung aller Vereine in der Stadt zu erreichen.